Das Arbeiten im Homeoffice ist in Österreich mittlerweile fest etabliert. Laut Statistik Austria nutzten im Jahr 2024 rund 27 % der Erwerbstätigen regelmäßig die Möglichkeit des Homeoffice. 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die Rechte und Pflichten noch klarer definieren.
Hier finden Sie einen umfassenden Überblick zu den aktuellen Entwicklungen.
Definition von Homeoffice gemäß österreichischem Recht 2025
Homeoffice bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung regelmäßig von zu Hause aus erbringen, unterstützt durch Informations- und Kommunikationstechnologien.
Neue gesetzliche Vorgaben 2025:
- Verpflichtende schriftliche Vereinbarung über Homeoffice (§ 2h AVRAG),
- Kostenersatzpflicht für notwendige Arbeitsmittel und Betriebskosten,
- Stärkere Schutzmaßnahmen bei Arbeitszeit und Arbeitnehmerschutz.
Rechte der Arbeitnehmer im Homeoffice
Arbeitnehmer behalten auch im Homeoffice ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche. Im Einzelnen:
Recht auf Bereitstellung von Arbeitsmitteln
Arbeitgeber müssen dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen:
- Laptop, Bildschirm, Tastatur, Maus,
- Softwarelizenzen,
- gesicherter VPN-Zugang.
Alternativ kann der Arbeitnehmer eigene Geräte nutzen – gegen Kostenersatz.
Anspruch auf Kostenersatz
Seit 2025 gilt:
- Arbeitgeber müssen Kosten für Internet, Strom und Arbeitsmaterial anteilig ersetzen,
- Pauschale Homeoffice-Zulage von mindestens 4 € pro Homeoffice-Tag,
- Möglichkeit höherer individueller Vereinbarungen.
Recht auf Arbeitszeiterfassung und Pausen
Arbeitnehmer haben Anspruch auf:
- exakte Erfassung der Arbeitszeiten,
- gesetzliche Ruhezeiten und Pausen,
- Schutz vor ständiger Erreichbarkeit (Recht auf Nichterreichbarkeit).
Datenschutz und Privatsphäre
- Arbeitgeber dürfen Homeoffice-Arbeitsplätze nicht ohne Zustimmung kontrollieren,
- Datenschutzbestimmungen (DSGVO) gelten uneingeschränkt auch im Homeoffice.
Pflichten der Arbeitgeber im Homeoffice
Homeoffice bringt für Arbeitgeber 2025 neue Verpflichtungen mit sich:
Abschluss einer Homeoffice-Vereinbarung
Die Vereinbarung muss enthalten:
- Arbeitsort und -zeiten,
- Ausstattung und Kostenregelungen,
- Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben,
- Modalitäten zur Beendigung des Homeoffice.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Auch im Homeoffice müssen Arbeitgeber sicherstellen:
- ergonomische Arbeitsplatzeinrichtung,
- Aufklärung über Gefährdungen (z.B. Bildschirmarbeit),
- freiwillige Überprüfung des Heimarbeitsplatzes auf Wunsch des Arbeitnehmers.
Arbeitszeiterfassung und Kontrolle
Pflicht zur:
- lückenlosen Dokumentation der Arbeitszeiten,
- Sicherstellung der Pausen und täglichen/wöchentlichen Höchstarbeitszeiten.
Homeoffice-Statistik Österreich 2025
Kennzahl | Wert 2025 |
---|---|
Anteil der Arbeitnehmer im Homeoffice | 29 % |
Durchschnittliche Homeoffice-Tage/Monat | 9 Tage |
Durchschnittlicher Kostenersatz | 72 € |
Anteil der Unternehmen mit Homeoffice-Regelung | 75 % |
Branchen mit dem höchsten Homeoffice-Anteil | IT, Finanzen, Beratung, Bildung |
Quelle: Statistik Austria, Arbeitsministerium Österreich, 2025
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Homeoffice richtig umsetzen
1. Homeoffice-Richtlinie erstellen
Klare Regeln zu Arbeitszeiten, Erreichbarkeit, Bereitstellung von Arbeitsmitteln und Datenschutz aufstellen.
2. Ausstattung und Ergonomie sicherstellen
Notwendige technische Geräte und ergonomische Möbel bereitstellen oder bezuschussen.
3. Kostenersatz vereinbaren
Pauschale Zahlungen oder Erstattung gegen Beleg festlegen.
4. Mitarbeiter über Rechte und Pflichten aufklären
Schulungen zu Arbeitsschutz, Datenschutz und digitaler Sicherheit anbieten.
5. Tools zur Arbeitszeiterfassung bereitstellen
Digitale Systeme nutzen, die transparent und einfach bedienbar sind.
6. Kommunikation und Teamzusammenhalt fördern
Regelmäßige virtuelle Meetings, Teamevents und Einzelgespräche einplanen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist Homeoffice ein Rechtsanspruch in Österreich?
Nein, Homeoffice muss einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Kann der Arbeitgeber Homeoffice einseitig beenden?
Ja, sofern dies in der Vereinbarung geregelt ist und eine angemessene Frist eingehalten wird.
Was passiert bei Arbeitsunfällen im Homeoffice?
Arbeitsunfälle im Homeoffice sind wie Unfälle im Betrieb durch die AUVA versichert.
Dürfen Arbeitgeber im Homeoffice Überwachungskameras fordern?
Nein, der Schutz der Privatsphäre verbietet eine lückenlose Überwachung.
Fazit
Homeoffice bleibt auch 2025 ein bedeutendes Arbeitsmodell in Österreich. Mit klaren Vereinbarungen, fairer Kostenübernahme und Beachtung des Arbeits- und Datenschutzes profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Ein gut geregeltes Homeoffice stärkt die Produktivität, die Mitarbeiterzufriedenheit und unterstützt die Arbeitgeberattraktivität in einem zunehmend flexiblen Arbeitsmarkt.
Nützliche Informationen

Homeoffice in Österreich 2025: Rechte der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber
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