Homeoffice in Österreich 2025: Rechte der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber - Anwalte-at.com

Homeoffice in Österreich 2025: Rechte der Arbeitnehmer und Pflichten der Arbeitgeber

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Das Arbeiten im Homeoffice ist in Österreich mittlerweile fest etabliert. Laut Statistik Austria nutzten im Jahr 2024 rund 27 % der Erwerbstätigen regelmäßig die Möglichkeit des Homeoffice. 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die Rechte und Pflichten noch klarer definieren.

Hier finden Sie einen umfassenden Überblick zu den aktuellen Entwicklungen.

Definition von Homeoffice gemäß österreichischem Recht 2025

Homeoffice bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung regelmäßig von zu Hause aus erbringen, unterstützt durch Informations- und Kommunikationstechnologien.

Neue gesetzliche Vorgaben 2025:

  • Verpflichtende schriftliche Vereinbarung über Homeoffice (§ 2h AVRAG),
  • Kostenersatzpflicht für notwendige Arbeitsmittel und Betriebskosten,
  • Stärkere Schutzmaßnahmen bei Arbeitszeit und Arbeitnehmerschutz.

Rechte der Arbeitnehmer im Homeoffice

Arbeitnehmer behalten auch im Homeoffice ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche. Im Einzelnen:

Recht auf Bereitstellung von Arbeitsmitteln

Arbeitgeber müssen dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen:

  • Laptop, Bildschirm, Tastatur, Maus,
  • Softwarelizenzen,
  • gesicherter VPN-Zugang.

Alternativ kann der Arbeitnehmer eigene Geräte nutzen – gegen Kostenersatz.

Anspruch auf Kostenersatz

Seit 2025 gilt:

  • Arbeitgeber müssen Kosten für Internet, Strom und Arbeitsmaterial anteilig ersetzen,
  • Pauschale Homeoffice-Zulage von mindestens 4 € pro Homeoffice-Tag,
  • Möglichkeit höherer individueller Vereinbarungen.

Recht auf Arbeitszeiterfassung und Pausen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf:

  • exakte Erfassung der Arbeitszeiten,
  • gesetzliche Ruhezeiten und Pausen,
  • Schutz vor ständiger Erreichbarkeit (Recht auf Nichterreichbarkeit).

Datenschutz und Privatsphäre

  • Arbeitgeber dürfen Homeoffice-Arbeitsplätze nicht ohne Zustimmung kontrollieren,
  • Datenschutzbestimmungen (DSGVO) gelten uneingeschränkt auch im Homeoffice.

Pflichten der Arbeitgeber im Homeoffice

Homeoffice bringt für Arbeitgeber 2025 neue Verpflichtungen mit sich:

Abschluss einer Homeoffice-Vereinbarung

Die Vereinbarung muss enthalten:

  • Arbeitsort und -zeiten,
  • Ausstattung und Kostenregelungen,
  • Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben,
  • Modalitäten zur Beendigung des Homeoffice.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Auch im Homeoffice müssen Arbeitgeber sicherstellen:

  • ergonomische Arbeitsplatzeinrichtung,
  • Aufklärung über Gefährdungen (z.B. Bildschirmarbeit),
  • freiwillige Überprüfung des Heimarbeitsplatzes auf Wunsch des Arbeitnehmers.

Arbeitszeiterfassung und Kontrolle

Pflicht zur:

  • lückenlosen Dokumentation der Arbeitszeiten,
  • Sicherstellung der Pausen und täglichen/wöchentlichen Höchstarbeitszeiten.

Homeoffice-Statistik Österreich 2025

Kennzahl Wert 2025
Anteil der Arbeitnehmer im Homeoffice 29 %
Durchschnittliche Homeoffice-Tage/Monat 9 Tage
Durchschnittlicher Kostenersatz 72 €
Anteil der Unternehmen mit Homeoffice-Regelung 75 %
Branchen mit dem höchsten Homeoffice-Anteil IT, Finanzen, Beratung, Bildung

Quelle: Statistik Austria, Arbeitsministerium Österreich, 2025


Schritt-für-Schritt-Anleitung: Homeoffice richtig umsetzen

1. Homeoffice-Richtlinie erstellen

Klare Regeln zu Arbeitszeiten, Erreichbarkeit, Bereitstellung von Arbeitsmitteln und Datenschutz aufstellen.

2. Ausstattung und Ergonomie sicherstellen

Notwendige technische Geräte und ergonomische Möbel bereitstellen oder bezuschussen.

3. Kostenersatz vereinbaren

Pauschale Zahlungen oder Erstattung gegen Beleg festlegen.

4. Mitarbeiter über Rechte und Pflichten aufklären

Schulungen zu Arbeitsschutz, Datenschutz und digitaler Sicherheit anbieten.

5. Tools zur Arbeitszeiterfassung bereitstellen

Digitale Systeme nutzen, die transparent und einfach bedienbar sind.

6. Kommunikation und Teamzusammenhalt fördern

Regelmäßige virtuelle Meetings, Teamevents und Einzelgespräche einplanen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist Homeoffice ein Rechtsanspruch in Österreich?

Nein, Homeoffice muss einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

Kann der Arbeitgeber Homeoffice einseitig beenden?

Ja, sofern dies in der Vereinbarung geregelt ist und eine angemessene Frist eingehalten wird.

Was passiert bei Arbeitsunfällen im Homeoffice?

Arbeitsunfälle im Homeoffice sind wie Unfälle im Betrieb durch die AUVA versichert.

Dürfen Arbeitgeber im Homeoffice Überwachungskameras fordern?

Nein, der Schutz der Privatsphäre verbietet eine lückenlose Überwachung.


Fazit

Homeoffice bleibt auch 2025 ein bedeutendes Arbeitsmodell in Österreich. Mit klaren Vereinbarungen, fairer Kostenübernahme und Beachtung des Arbeits- und Datenschutzes profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.

Ein gut geregeltes Homeoffice stärkt die Produktivität, die Mitarbeiterzufriedenheit und unterstützt die Arbeitgeberattraktivität in einem zunehmend flexiblen Arbeitsmarkt.

Nützliche Informationen

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