дата ответа: 16.12.2024
Wenn Ihr Vermieter Mängel in der Wohnung nicht behebt, haben Sie folgende Rechte:
Mängel dokumentieren: Stellen Sie sicher, dass Sie Fotos der Mängel machen und die Schäden genau beschreiben.
Mängelanzeige schicken: Melden Sie dem Vermieter schriftlich die Mängel und setzen Sie ihm eine Frist zur Behebung.
Minderung der Miete: Wenn der Mangel nicht behoben wird, können Sie die Miete in Höhe der Minderung des Wohnwertes reduzieren. Nach § 1096 ABGB haben Sie als Mieter das Recht auf eine mangelfreie Wohnung.