
Im Erbrecht übernehme ich u.a. die rechtliche Betreuung bei Verlassenschaftsverfahren, die Prüfung von Erbschaftsansprüchen sowie deren außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung. Zudem unterstütze ich Sie bei der adäquaten Gestaltung letztwilliger Verfügungen. Das Familienrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar. Die Errichtung eines Ehevertrages vor der Eheschließung wirkt oftmals streitvermeidend im Falle einer späteren Scheidung. Auch eine kompetente rechtliche Beratung vor einer Ehescheidung ist essenziell, um Sie über die möglichen Auswirkungen angemessen aufzuklären. Dies betrifft beispielsweise die Aufteilung des Vermögens, das Sorgerecht und das Besuchsrecht für die Kinder sowie Unterhaltszahlungen. Ich betreue Sie sowohl bei einvernehmlichen als auch bei strittigen Scheidungen. Ebenso stehe ich Ihnen im Miet- und Pachtrecht kompetent zur Seite. Ich unterstütze Sie bei der sinnvollen Gestaltung Ihrer Verträge und biete Ihnen eine umfassende Rechtsberatung. Darüber hinaus vertrete ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht und wehre ungerechtfertigte Forderungen ab.
Bei mir ist Ihr gutes Recht in besten Händen!
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