
Ein Behandlungsvertrag regelt die Verhältnisse zwischen Arzt und Patient und wird vor einer Behandlung oder Operation abgeschlossen. Werden die darin vereinbarten Pflichten verletzt, so stellt sich die Frage nach der Arzthaftung. Wenn ein Kunstfehler und Aufklärungsfehler vorliegt, haben Sie als Patient Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld. Als erfahrener Rechtsanwalt für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht setze ich Ihre Ansprüche schlagkräftig durch.
Ich freue mich darauf, Sie in meiner Kanzlei willkommen zu heißen. office@hanten.at