
Im Mietrecht vertrete ich sowohl die Mieterseite als auch die Vermieterseite. Zu meinen Schwerpunkten als Anwalt für Mietrecht zählen die Erstellung und Prüfung von Mietverträgen, Mietzins- und Betriebskostenüberprüfungen sowie die Beratung bei Fragen rund um das MRG oder WEG. Sollte es zu Mietstreitigkeiten kommen, stehe ich Ihnen ebenfalls unterstützend zur Seite. Auch im Erbrecht können Sie auf mein fundiertes Fachwissen vertrauen. Hierbei unterstütze ich Sie bei der Nachlassplanung, beim Verlassenschaftsverfahren sowie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche oder der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Gerne stehe ich Ihnen bei Erbstreitigkeiten als Vertreter vor Gericht zur Verfügung. Als erfahrener Rechtsanwalt für Vertragsrecht erstelle oder prüfe ich Verträge aller Art für Sie. Dazu zählen beispielsweise Miet- und Pachtverträge, Gesellschaftsverträge sowie Arbeitsverträge und Kreditverträge.
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