
Auch im Familienrecht können Sie auf meine juristische Kompetenz zählen. Gerne berate ich Sie vor einer Eheschließung bzw. eingetragenen Partnerschaft und erstelle Ihren Ehe- oder Partnerschaftsvertrag. Zudem stehe ich Ihnen bei außergerichtlichen sowie gerichtlichen Scheidungen zur Seite und berate Sie zu den Themen Obsorge, Unterhalt, Kontaktrecht und Adoption. Einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit stellt das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht dar. Mithilfe einer gut durchdachten Verhandlungsstrategie verhelfe ich Ihnen im Zuge der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen zu Ihrem Recht. Ungerechtfertigte Forderungen wehre ich für Sie ab. Auch außergerichtlich setze ich mich für Sie ein und verhandle beispielsweise einen annehmbaren Vergleich mit der Gegenseite.
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