
Im Familienrecht unterstütze ich Sie bei Scheidungen und sämtlichen familienrechtlichen Folgen, wie dem Unterhalt. Grundsätzlich ziehe ich eine Konsensfindung vor, da der Frieden der Familie an erster Stelle steht. Sollte das jedoch nicht möglich sein, vertrete ich Sie auch vor Gericht oder Behörden. Sind Sie Erbe, Erblasser oder Pflichtteilsberechtigter? Dann erarbeite ich mit Ihnen gerne Lösungswege zum Erstellen von Testamenten oder setze Pflichtteilsansprüche kompetent für Sie durch.
Vertrauen Sie auf meine Expertise und kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch.
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